Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BAP Image Systems GmbH
I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BAP Image Systems GmbH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der
BAP Image Systems GmbH (BAPis) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.
2. Die AGB finden auch Anwendung auf alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen
BAPis und dem Kunden gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind.
3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende AGB, insbesondere AGB des Kunden, keine Anwendung, auch wenn
BAPis ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich bei
BAPis anzuzeigen.
4. Im Übrigen gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches über das Kaufrecht.
II. Vertragsschluss
1. Bestandteil eines jeden Angebotes von
BAPis sind die vorliegenden AGB.
2. Angebote von
BAPis sind grundsätzlich freibleibend, sofern die Bindung an das Angebot nicht ausdrücklich schriftlich vermerkt ist.
3. Der Lieferauftrag kommt wirksam erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch
BAPis zustande. Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag durch
BAPis sofort ausgeführt wird.
4. Sämtliche Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien, telefonische Vereinbarungen oder sonstige Abmachungen, insbesondere Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und, soweit darin Abweichungen vom ursprünglich vereinbarten Kaufvertrag enthalten sind, der schriftlichen Zustimmung durch
BAPis.
5. Aufträge, die der Besteller
BAPis erteilt, gelten als Bitte um Angebotsabgabe durch
BAPis. Insbesondere ist
BAPis nicht zur Lieferung verpflichtet, wenn die Bestellung aufgrund eines Rundschreibens und/oder einer Preisliste erfolgt. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von
BAPis zustande.
III. Umfang von Lieferungen oder Leistungen
1. Für den Umfang von Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne dass solche beiderseitigen Erklärungen vorliegen, so ist entweder die schriftliche Auftragsbestätigung von
BAPis oder, falls eine solche nicht erstellt wird, der schriftliche Auftrag des Kunden maßgebend.
2. Für alle Lieferungen oder Leistungen gelten die Vorschriften des Verbandes deutscher Elektrotechniker, soweit sie für die Sicherheit der Lieferungen oder Leistungen in Betracht kommen. Abweichungen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.
3. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich
BAPis Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BAPis Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend der Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen
BAPis zulässigerweise Lieferungen oder Leistungen übertragen hat.
4. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
IV.Zahlungsbedingungen und Preise
1. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung ohne jeden Abzug zu leisten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei
BAPis.
2. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders auf dem Angebot, der Rechnung oder entsprechender Unterlagen vermerkt, in Euro EXW Erlangen / Deutschland.
3. Es gelten, wenn im Einzelfall nicht anders ausdrücklich vereinbart ist, die Preise der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch
BAPis gültigen
BAPis-Preisliste. Durch die Beauftragung erkennt der Besteller die Kenntnis dieser Preisliste und ihren Erhalt ausdrücklich an.
4. Im Verzugsfalle ist
BAPis berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten.
5. Bei Zahlungsverzug ist
BAPis berechtigt, vom Zeitpunkt des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz vom Auftraggeber zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt
BAPis unbenommen.
6. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, wird er zahlungsunfähig oder wird über sein Vermögen oder das seiner gesetzlichen Vertreter ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt, so werden sämtliche noch offenstehenden Forderungen von
BAPis unabhängig von etwa vereinbarten Zahlungsfristen sofort zur Zahlung fällig.
7. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes durch den Käufer gegenüber den Zahlungsansprüchen von
BAPis aufgrund von Ansprüchen, die nicht in rechtlichem Zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehen, ist ausgeschlossen.
Die Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
V. Lieferung
1. Alle Angebote sind freibleibend.
2. Alle von
BAPis genannten Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich feste Liefertermine schriftlich von
BAPis bestätigt worden sind.
3. Die Einhaltung eines fest vereinbarten Liefertermins setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen den Liefergegenstand betreffend zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung von Genehmigungen bzw. die Leistung der vereinbarten Anzahlung erfüllt hat. Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, so verlängert sich die Lieferzeit bis zur Beseitigung des Hindernisses.
4. Die Einhaltung zugesagter Liefertermine steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
5. Ist die Nichteinhaltung ausdrücklich vereinbarter Liefertermine auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unverschuldete Betriebsstörungen, Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder sonstige für
BAPis unabwendbare Ereignisse zurückzuführen, so wird die Lieferfrist jeweils angemessen verlängert.
BAPis wird dem Besteller unverzüglich schriftliche Mitteilung machen, wenn sie von Umständen Kenntnis erhält, die den schriftlich vereinbarten Lieferterminverlängern, ihm die Dauer der dadurch bedingten Lieferverzögerung mitteilen und einen neuen Liefertermin vereinbaren.
6. Verzögert sich ein von
BAPis in Aussicht gestellter voraussichtlicher Liefertermin für den Besteller, ohne dass ein fester Liefertermin vereinbart ist, so hat dieser das Recht,
BAPis eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Länge dieser Nachfrist richtet sich einerseits nach dem Bearbeitungsstand, zum anderen nach dem Lieferumfang, den Gründen der verzögerten Lieferung und dem Interesse des Käufers an der fristgerechten Lieferung. Sie soll in der Regel mindestens 4 Wochen betragen.
BAPis ist in diesem Falle verpflichtet, dem Käufer einen endgültigen verbindlichen Liefertermin zu benennen.
7. Ein Liefertermin gilt als eingehalten:
a) bei Lieferung ohne Hard-/Softwareinstallation bei Bereitstellung der Ware EXW Erlangen / Deutschland.
b) bei Lieferung mit Hard-/Softwareinstallation, sobald diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist.
8. Wird der
BAPis die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
9. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll nutzbar sind. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
10. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht erfolgen, zeigt
BAPis die Versandbereitschaft an und lagert die Produkte auf Kosten und Risiko des Bestellers. Mit der Erklärung der Versandbereitschaft und Rechnungsstellung ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Das Lagergeld beträgt 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat; es wird auf 10 % begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.
11. Lieferungen erfolgen EXW Erlangen / Deutschland. Die Wahl des Versandweges und die Versandart liegen im freien Ermessen der
BAPis, sofern nicht anders vereinbart.
12. Liefert
BAPis nicht innerhalb eines fest zugesagten Liefertermins, ohne dass eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart ist, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn
BAPis die Leistung vor Auslieferung endgültig unmöglich wird oder wenn ein Teil der Lieferung unmöglich wird und eine Teillieferung für den Besteller nachweislich ohne Interesse ist.
Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen zur Leistung während des Annahmeverzuges des Bestellers ein, so bleibt er auch im Falle des Rücktritts zur Gegenleistung verpflichtet.
13. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich an
BAPis zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Verliert
BAPis aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.
VI. Eigentumsvorbehalt, Verpfändung, Abtretung
1.
BAPisbehält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ausdrücklich vor. Bis zum Eigentumsübergang darf der Käufer die Waren weder verpfänden, noch zur Sicherheit an Dritte übereignen.
Eine Abtretung der Rechte des Käufers an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von
BAPis.
2. Die für Testzwecke mitgelieferten Gegenstände (Hardware, Software mitsamt Medium, Dokumentation) bleiben Eigentum von
BAPis und dürfen vom Kunden nicht für eigene Zwecke benutzt werden.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt von
BAPis stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und
BAPis auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.
Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an
BAPis abgetreten.
4. Bei Pfändungen oder Beschlagnahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren hat der Käufer
BAPis unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von
BAPis unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Er hat alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Freigabe der Waren entstehen, zu tragen.
5. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im normalen Geschäftsbetrieb zu verkaufen, sofern er gegenüber
BAPis mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten nicht in Verzug ist. Die Gefahr des Unterganges, der Beschädigung oder Abnutzung während der Zeit des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer.
Sofern der Käufer die Ware mit anderen Gegenständen verbindet, erwirbt
BAPis das Miteigentum an den verbundenen Sachen im Verhältnis des Wertes der anderen, mit den Waren von
BAPis verbundenen Sachen.
6.
BAPisist berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen, wenn der Käufer mit der Erfüllung der gegen ihn bestehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung in Verzug kommt. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrage dar.
BAPis ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.
7. Nach vollständiger Befriedigung aller Ansprüche von
BAPis aus der laufenden Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware, Miteigentumsanteile an verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Gegenständen und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.
8.
BAPisist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferung und Leistung zu Finanzierungszwecken an eine Bank abzutreten oder zu verkaufen.
9. Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.
VII. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist:
a) Bei Lieferung ohne Hard-/Softwareinstallation EXW Erlangen / Deutschland.
b) Bei Lieferung mit Hard-/Softwareinstallation am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb. Vorausgesetzt wird dabei, dass die Übernahme im eigenen Betrieb unverzüglich an die betriebsbereite Hard-/Softwareinstallation anschließt. Nimmt der Kunde das Angebot der Übernahme im eigenen Betrieb nicht an, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über.
c) Wenn der Versand, die Zustellung oder der Beginn oder die Durchführung der Hard-/Softwareinstallation auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über; jedoch ist
BAPis verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die von ihm verlangen Versicherungen zu bewirken.
VIII. Rücktritt, Kündigung
1. Der Käufer ist berechtigt, den mit
BAPis geschlossenen Kaufvertrag vor erfolgter Ausführung und Auslieferung jederzeit zu kündigen. Erfolgt die Kündigung aus nicht in den Verantwortungsbereich von
BAPis fallenden Gründen, ist der Käufer verpflichtet, für die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits produzierten oder in Produktionsauftrag gegebene Liefergegenstände den vollen Kaufpreis zu bezahlen.
Für zu diesem Zeitpunkt noch nicht hergestellte oder in Produktionsauftrag gegebene Produkte schuldet er
BAPis eine pauschale Entschädigung in Höhe von 60 % des Kaufpreises, wenn die Kündigung innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor dem voraussichtlichen Liefertermin erfolgt. In anderen Fällen schuldet der Käufer
BAPis eine pauschale Entschädigung in Höhe von 40 % des Kaufpreises, sofern er nicht einen geringeren Schaden nachweist.
BAPis kann anstatt der pauschalen Entschädigungssätze den tatsächlich entstandenen nachweisbaren Schaden verlangen.
2. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen oder der Erfüllung sonstiger Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit
BAPis in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen oder das seines gesetzlichen Vertreters ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt, kann
BAPis die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangen.
IX. Haftungsbeschränkung
1. Die von
BAPis gelieferten Produkte werden üblicherweise in kundenspezifische Systeme eingebaut. Die Haftung von
BAPis beschränkt sich auf die von
BAPis gelieferten Teile und erstreckt sich nicht auf das ganze System bzw. die Mechanik desselben oder andere nicht von
BAPis gelieferte Komponenten. Werden in Datenblättern oder anderen Aussagen von
BAPis enthaltene Leistungsmerkmale nach Verbindung mit nicht von
BAPis gelieferten Produkten nicht mehr erreicht, so ist eine Haftung von
BAPis hierfür ausgeschlossen. Insbesondere hat der Käufer vor Vertrieb eines mit Produkten von
BAPis verbundenen Systems dieses auf volle Funktionsfähigkeit und Leistungserzielung zu untersuchen.
BAPis ist insofern von Ansprüchen Dritter freigestellt.
BAPishaftet in jedem Fall nur in Höhe des Preises, den sie vom Kunden für die gelieferten Komponenten erhalten hat, auch wenn nach Verbindung mit nicht von
BAPis gelieferten Produkten ein höherer Schaden eintreten sollte. Eine Haftung von
BAPis in Fällen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemäßer Wartung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, Außerachtlassung der normalen Sorgfalt oder anderer vergleichbarer Verhaltensweisen oder Umstände ist ausgeschlossen.
Die Haftung für entgangenen Gewinn sowie Mangelfolgeschäden, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
2.
BAPishaftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen. Der Kunde hat durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.
X. Software-Lizenz
1. Nachstehendes gilt zusätzlich zu etwaig zwischen
BAPis und dem Kunden bestehenden Vereinbarungen. Sollten einzelne Punkte bezüglich der Software-Lizenz unterschiedlich geregelt sein, so gilt im Zweifelsfall die vertragliche Vereinbarung.
2. Die erworbene Lizenz erlaubt dem Kunden die Benutzung einer Kopie der Software auf einem Einzelcomputer unter der Voraussetzung, dass die Software zu jeder Zeit auf nur einem einzigen Computer verwendet wird. Die Benutzung der Software bedeutet, dass die Software entweder in einem temporären Speicher (z.B. RAM) eines Computers geladen ist oder auf einem permanenten Speicher (z.B. Festplatte, CD-ROM) geladen ist.
3. Hat der Kunde Mehrfachlizenzen erworben, darf er immer nur höchstens so viele Kopien in Benutzung haben, wie Lizenzen von ihm erworben wurden.
4. Dem Kunden ist gestattet, eine Kopie der Software für Sicherungszwecke herzustellen.
5. Die Einräumung der Einzelplatzlizenz erfolgt zeitlich unbefristet. Die Lizenz verliert automatisch die Wirksamkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Kunde gegen irgendeine Bestimmung dieser AGB verstößt. Im Falle der Beendigung ist der Kunde verpflichtet, die Software sowie die Kopien der Software zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten.
XI. Urheberrecht, Wettbewerbsverbot, Referenzangabe
1. Die Software, elektronischen Baugruppen und anderen Produkte von
BAPis sind urheberrechtlich geschützt. Die aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen
BAPis bzw. dem Lizenzgeber zu. Die Produkte enthalten urheberrechtlich geschütztes Material sowie Betriebsgeheimnisse, zu deren Wahrung der Kunde sich verpflichtet. Es ist verboten, Software zu dekompilieren, rückassemblieren oder auf andere Weise in allgemein lesbare Form umzuwandeln, sowie Software oder Teile der Software sowie hieraus abgeleitete Produkte zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder herzustellen.
2. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Vorstehendes gilt soweit anwendbar auch für die anderen Produkte von
BAPis. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Software ist untersagt.
3. Das Handbuch sowie sonstige zur Software oder zur von
BAPis bezogenen Ware gehörende Schriftstücke sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Änderung oder Weitergabe des Schriftmaterials ist verboten und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
4. Bei erlaubter Vervielfältigung oder Weitergabe wird der Kunde alle alphanumerischen Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke des Originals unverändert übernehmen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen führen, die
BAPis auf Wunsch einsehen kann. Alle Kopien unterliegen den vorstehend geregelten Nutzungsbeschränkungen.
5. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistung nicht zur Herstellung von Konkurrenzprodukten oder zur Lieferung an Wettbewerber zu benutzen.
6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass
BAPis unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der durch
BAPis auf jeden Fall zu gewährende Geheimhaltung befugt ist, die Leistungserbringung unter namentlicher Nennung des Kunden als Referenzprodukt, auch auf Werbematerial, der Internetseite und ähnlichem zu benennen.
XII. Software, elektronische Baugruppen
1.
BAPisgewährleistet für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass von ihr gelieferte Software und elektronische Baugruppen im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und, bzgl. Software, im Wesentlichen die im Produkthandbuch definierten Funktionen erfüllt, soweit sie zum Vertragsinhalt gemacht wurden. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen.
2. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können.
3. Für ein Softwareprodukt, welches der Kunde über Schnittstellen erweitert hat, die dafür freigegeben sind, leistet die
BAPis bis zur Schnittstelle Gewähr.
4. Fehler in Programmen oder an elektronischen Baugruppen gelten erst dann als gerügt, wenn sie schriftlich gemeldet und so spezifiziert und dokumentiert wurden, dass eine inhaltliche Überprüfung möglich ist. Liegen die vom Kunden beanstandeten Fehler nicht vor, hat er die durch die Überprüfung seiner Fehler- und Mängelrüge angefallenen Kosten auf der Grundlage der jeweils gültigen Verrechnungssätze von
BAPis zu bezahlen.
5. Die darüber hinaus gehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
6.
BAPisbehält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programmes verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.
XIII. Gewährleistung, Verjährung
1.
BAPisgewährleistet, dass die Waren die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
2. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse, Bedienungsfehler, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und nach dem Vertrag nicht vorausgesetzte chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstehen.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung.
4. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde
BAPis unverzüglich schriftlich zu melden.
5. Der Kunde hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Bestellers nicht zurückgehalten werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Kunden gehört.
6. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von
BAPis Programme, Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
7. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde
BAPis die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist
BAPis von der Mängelhaftung befreit.
8. Erbringt
BAPis außerhalb des Kaufvertrages Leistungen auf Anforderung des Kunden, so unterliegen diese Leistungen nicht der Gewährleistung. Sie werden zu den jeweils bei
BAPis gültigen Bedingungen und Preisen erbracht und berechnet.
9. Sämtliche Ansprüche des Bestellers gegen
BAPis verjähren unabhängig vom Rechtsgrunde in 12 Monaten ab Abnahme oder dem Zeitpunkt, zu dem die Abnahme nach diesen AGB definiert wird.
Für Ansprüche wegen nachweislich vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Pflichten.
XIV. Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen.
XV. Ausfuhrgenehmigungen
Der Liefergegenstand ist zum allgemeinen Gebrauch durch den Kunden weltweit bestimmt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Ausfuhr der Liefergegenstände und Unterlagen kann EG-Bestimmungen und den Vorschriften des bundesdeutschen Außen- und Wirtschaftsrechts unterliegen. Vor einer Weitergabe oder Ausfuhr hat der Kunde die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen einzuholen.
BAPis haftet nicht für fehlende Genehmigungen. Dem Kunden obliegt die Kenntnisverschaffung zu diesen Rechtsgebieten.
XVI. Vertraulichkeit
1.
BAPisund der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
2. Die Unterlagen, Zeichnungen, Daten und andere Informationen, die der Kunde aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
XVII. Sonstiges
1. Die Bestimmungen dieser AGB stellen jeweils einzelne Regelungen dar. Sofern sie ganz oder teilweise unwirksam sein sollten oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Nebenabreden obliegen der Schriftform. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Erlangen. Es gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für Auslandskunden, für die ansonsten das in das deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, falls nicht anders vereinbart.
4. Der Käufer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit sie für Vertragszwecke erforderlich sind.
BAP Image Systems GmbH, Erlangen Stand: 12.05.2009
AGB_DE.pdf